Erstattung von Arzneimittelausgaben


Grünes Rezept ausstellen lassen
Erstattung von Arzneimittelausgaben

Wie können sich Apothekenkunden ein selbstbezahltes Arzneimittel von ihrer Krankenkasse erstatten oder bezuschussen lassen? Der Deutsche Apothekerverband (DAV) klärt auf.

Auf Grünen Rezepten empfiehlt der Arzt ein nicht-verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Bislang zierte folgender Satz das Grüne Rezept: „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.“ Zukünftig wird ein neuer Satz zu lesen sein: „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Darauf macht DAV die 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam.

Was bedeutet das für die Versicherten?

Die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen – etwa 70 von 123 –  übernehmen bereits die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung. Unter Versicherten war das bislang jedoch wenig bekannt. Zukünftig wird auf den Grünen Rezepten darauf hingewiesen. Um die Voll- oder Teilerstattung in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Versicherte jedoch zwingend ein Grünes Rezept von seinem Arzt. Patienten sollten deshalb ihren Arzt bitten, für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Grünes Rezept auszustellen.

Was und wie viel erstattet die Kasse?

In erster Linie erstattet die Kasse pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis direkt auf dem Grünen Rezept. Dann genügt dessen Vorlage bei der Krankenkasse.

Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro pro Jahr und Versichertem. Einzelheiten dazu können Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, können Patienten das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke bei ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung einreichen.

News

Blutdruck messen - aber richtig!
Blutdruck messen - aber richtig!

Kardinalfehler vermeiden

Den Blutdruck selbst zu messen ist für viele Menschen Routine. Automatische Blutdruckmessgeräte für zuhause sind aber nur vermeintlich leicht zu bedienen – denn einige Regeln müssen auch hier beachtet werden, um verlässliche Werte zu erhalten.   mehr

Konsequentere Zahnvorsorge für Kleinkinder
Konsequentere Zahnvorsorge für Kleinkinder

Nun im U-Heft dokumentiert

Je früher eine Vorsorge beginnt, und je gewissenhafter sie eingehalten wird, desto besser ist ihre Wirkung. Das gilt auch und ganz besonders für die zahnärztliche Vorsorge. Damit die Untersuchungen nicht vergessen werden, werden sie nun im Untersuchungsheft für Kinder integriert.   mehr

Mundgesundheit in der Menopause
Mundgesundheit in der Menopause

Zum Schutz der Zähne

Die Hormonumstellung in den Wechseljahren schlägt nicht nur auf Eierstöcke, Gefäße und die Knochensubstanz. Auch Mund und Zähne leiden und müssen deshalb besonders geschützt werden.   mehr

Krebs durch ungesunden Lebensstil
Krebs durch ungesunden Lebensstil

Übergewicht und falsche Ernährung

Krebs ist in Deutschland die zweit häufigste Todesursache – nur an Herz-Kreislauf-Erkrankungen sterben mehr Menschen. Viele dieser Krebserkrankungen ließen sich durch eine gesündere Ernährungsweise verhindern.   mehr

Zoster-Impfung schützt das Gehirn

Ältere und jüngere Frau liegen zusammen gutgelaunt auf einer Picknickdecke im Gras.

Jede fünfte Demenz vermeidbar?

Die Zosterimpfung schützt offenbar nicht nur vor der schmerzhaften Gürtelrose. Neue Studien zeigen, dass sie auch vor Demenz bewahren kann.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Antonius-Apotheke Gerlingen
Inhaberin Katrin Fischer
Telefon 02762/9 30 10
Fax 02762/93 01 15
E-Mail info@antonius-apotheke-wenden.de